Vorschriften zum Transport von Tieren

Mit der Anmeldung zum Quirnbacher Pferdemarkt versichern Sie:

Ich versichere, dass das verwendete Transportmittel mit dem angegebenen amtlichen Kfz-Kennzeichen vor dem Beladen gereinigt und desinfiziert wurde und dass die Einhufer nicht aus Beständen kommen, die in einem wegen einer – auf Pferde übertragbaren – anzeigepflichtigen Tierseuche liegen. Des Weiteren versichere ich, dass die mitgeführten Einhufer sich seit ihrer Geburt oder seit mindestens drei Monaten ausschließlich in Deutschland aufgehalten haben und nicht binnen dieser Frist aus anderen Mitgliedsstaaten der EU oder Drittländern nach Deutschland eingeführt worden sind.