Aber auch in der Vermeidung/Prävention von Hilfebedürftigkeit setzen wir Akzente, indem wir durch gezielte Unterstützung und Aktivierung den Eintritt in die Pflegebedürftigkeit hinauszögern. Mit der zweiten Stufe des Pflegestärkungsgesetzes wurde uns die Möglichkeit eröffnet, für die Unterstützung im Alltag eine offizielle Anerkennung zu beantragen. Diese wurde uns im Februar 2018 durch die ADD Trier gewährt. Mit dieser Anerkennung ist es uns gestattet, mit den Pflegekassen den sogenannten Entlastungsbetrag i.H.v. 125,00 €/Monat abzurechen, der allen Personen mit mindestens Pflegegrad 1 zusätzlich zum regulären Pflegegeld gewährt wird.